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Mieterbetreuung von Mietwohnungen oder Gewerbeobjekten

Die LSP Immobilienverwaltung vertritt den/die Eigentümer als erster Ansprechpartner um die Bedürfnisse und Anliegen von Mietern zu erfüllen. Die Mieterbetreuung umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, wie z.B. die Organisation von Reparaturen und Wartungsarbeiten, die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen, die Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern sowie die Unterstützung bei der Suche nach neuen Mietern. Ziel der Mieterbetreuung ist es, eine positive Beziehung zwischen Vermietern und Mietern aufzubauen und langfristige Mietverhältnisse zu förder.
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Mieteingangskontrolle

Ziel der Mieteingangskontrolle ist es, sicherzustellen, dass die Mieteinnahmen regelmäßig und vollständig eingehen, um die laufenden Kosten der Immobilie zu decken und eine positive Rendite für den Vermieter zu erzielen. Es wird überprüft, ob die Miete von den Mietern pünktlich und vollständig bezahlt wurde. Die Mieteingangskontrolle umfasst die Überwachung der Zahlungseingänge nach vereinbarten Mietvertrag, die Prüfung von Mietverträgen und die Erstellung von Mahnungen bei Zahlungsverzug. Üblicherweise recht ein Anruf bei dem säumigen Mieter aus. Nur in Ausnahmefällen ist es notwendig ein Mahnverfahren ein zu leiten oder eine fristlose Kündigung aus zu sprechen, nebst eine Räumungsklage ein zu leiten. In diesem Fall kümmerst sich die LSP Hausverwaltung um alle Angelegenheiten.

Objektbuchhaltung

Dabei handelt es sich um die Erfassung und Verwaltung aller finanziellen Transaktionen, die mit einem, vermieteten bzw. zu verwaltenden (für Eigentümer oder WEG), Objekt verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise die Hausgeldabrechnung, Mieteinnahmen, Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten. Die Objektbuchhaltung umfasst auch die Erstellung von Jahresabrechnungen Wirtschaftplänen. Sowie die Überwachung von Zahlungseingängen und -ausgängen. Ziel der Objektbuchhaltung ist es, eine transparente und korrekte Finanzverwaltung sicherzustellen und eine solide Grundlage für die Entscheidungsfindung in der Hausverwaltung bzw. bei Eigentümer oder bei einer WEG, zu schaffen.

Betriebskostenabrechnung und Hausgeldabrechnung

Die LSP Immobilienverwaltung vertritt den/die Eigentümer als erster Ansprechpartner um die Bedürfnisse und Anliegen von Mietern zu erfüllen. Die Mieterbetreuung umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, wie z.B. die Organisation von Reparaturen und Wartungsarbeiten, die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen, die Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern sowie die Unterstützung bei der Suche nach neuen Mietern. Ziel der Mieterbetreuung ist es, eine positive Beziehung zwischen Vermietern und Mietern aufzubauen und langfristige Mietverhältnisse zu förder.

Mieterbetreuung von Mietwohnungen oder Gewerbeobjekten

Die LSP Immobilienverwaltung, erstellt im Auftrag des Kunden unter der Berücksichtigung der gesetzlichen und mietrechtlichen Anforderungen, eine Jährliche Betriebskostenabrechnung oder Hausgeldabrechnung. Diese ist ist eine Aufstellung der Kosten, die einem Mieter oder Eigentümer (WEG) für die Nutzung einer Immobilie entstehen. Sie umfasst verschiedene Positionen wie beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllgebühren, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Reinigungskosten, Schornsteinfegergebühren und Verwaltungskosten. Die Betriebskosten werden in der Regel nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mieter oder Eigentümer umgelegt. Die Betriebskostenabrechnung oder Hausgeldabrechnung wird einmal jährlich erstellt und dem Mieter bzw. Eigentümer zugesandt. In der Abrechnung werden die Gesamtkosten aufgeführt und auf die einzelnen Mieter bzw. Eigentümer aufgeteilt.

Dienstleisterkontrolle

In jedem Objekt können mehrere Dienstleister tätig sein, meist sichtbar öfters allerdings unsichtbar. Unsere Kontrolle bezieht sich auf die Überwachung und Bewertung der Leistungserbringung von externen Dienstleistern durch ein Unternehmen. Dabei werden die vereinbarten Leistungen, Qualitätsstandards und Vertragsbedingungen regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass der Dienstleister die vereinbarten Leistungen erbringt und die Erwartungen erfüllt. Die Kontrolle kann verschiedene Aspekte umfassen, wie zum Beispiel die Einhaltung von Terminen, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen, die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards sowie die Kosten- und Budgetkontrolle. Ziel der Dienstleisterkontrolle ist es, sicherzustellen, dass die Dienstleistungen effizient und effektiv erbracht werden und die vereinbarten Leistungen den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Bei Bedarf können Maßnahmen ergriffen werden, um Mängel zu beheben oder den Dienstleister zu wechseln.

Mietpreisanpassung

In gewissen Abständen sollte die Miethöhe eines jeden Mieters auf die aktuell marktüblichen Mieten überprüft und entsprechend angepasst werden. In den letzten Jahren wurde dieser Prozess mehr und mehr reglementiert und entsprechend kompliziert. In vielen Gebieten Deutschlands wurden Mietspiegel (sog. Mietpreisbremse) eingeführt, die für Wohnungen mit einer entsprechenden Lage und Ausstattung eine maximale Höchstmiete vorschreiben. Die Kriterien hierfür ändern sich hierfür laufend. Zudem wurden sog. Kappungsgrenzen eingeführt, welche eine Erhöhung der Kaltmiete prozentual und zeitlich begrenzen und sich auch je Gebiet unterscheiden. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Mieten sich stets auf einem gesunden Niveau halten. Was viele, insbesondere Mieter, oftmals nicht beachten: ist der Mietertrag gut, hat der Eigentümer einen größeren Anreiz mehr in den Erhalt des Objektes zu stecken, wovon wiederum alle Mieter profitieren.
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Instandhaltung & Reperaturen

Die LSP Immobilienverwaltung verwaltet nicht nur – hierunter fällt auch, dass sie sich offener Punkte persönlich annimmt, um vor Ort die bestmöglichen Lösungen zu finden.

Instandhaltung und Reparatur beziehen sich auf die regelmäßige Wartung und Behebung von Schäden an einer Immobilie, um deren ordnungsgemäßen Zustand und Funktionalität zu erhalten.

Sowohl die Instandhaltung als auch Reparaturen sind wichtige Aspekte der Immobilienverwaltung, um den Wert der Immobilie zu erhalten, die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten und mögliche Folgeschäden zu vermeiden. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, altes, wenn möglich und sinnvoll, zu erhalten, insbesondere wenn es sich hierbei um denkmalgeschützte Objekte handelt. Neuere Materialien sind nicht automatisch besser und eine Reparatur kann sowohl nachhaltiger, wirtschaftlicher als auch optisch ansprechender sein als der direkte Austausch gegen etwas Neues.

Je nach Mietvertrag oder Eigentumsvereinbarung können die Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Reparaturen zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen Eigentümer und Mieter unterschiedlich geregelt sein.

Neuvermietung

In jedem Objekt kommt es von Zeit zu Zeit zu Mieterwechseln. Dies ist sogar von Eigentümer- bzw. Hausverwaltungsseite erwünscht, da dies die Möglichkeit für Renovierungen und Sanierungen bietet, welche im bewohnten Zustand nicht möglich sind. Zudem können so die Mieten teilweise wieder dem Marktpreis angepasst werden.

Der gesamte Prozess vom Eingang einer Kündigung bis zur Neuvermietung mit Schlüsselübergabe und Eingang der Kaution des neuen Mieters ist ein langer und zeitaufwendiger. Die Maile Hausverwaltung übernimmt diesen vollständig für Sie. Nach Prüfung der Vertragsunterlagen, Versand der Kündigungsbestätigung, Auflösungsantrag des Kautionskontos sowie einer ersten Besichtigung zur Prüfung von Instandhaltungsmaßnahmen und Aufnahme von Fotos zur Neuvermietung, wird ein Wohnungsabnahmetermin vereinbart. Ein detailliertes Abnahmeprotokoll wird angefertigt, Zählerstände den Versorgern gemeldet und sämtliche Schlüssel dem Mieter abgenommen. Während der Neuvermietungsprozess bereits läuft, kommt es zur Kautionsabrechnung – hier kann es für entstandene Schäden in der Wohnung, aber auch für etwaige in der Zukunft anfallende Betriebskostennachzahlungen zu einem teilweisen Kautionseinbehalt kommen. Nachdem ein neuer, für das Objekt passender Mieter gefunden wurde, wird diesem der Mietvertrag nach neuestem Recht in zweifacher Form zugesandt und bereits im System hinterlegt. Nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags wird ein neues Kautionskonto erstellt, auf welches die Kaution eingezahlt wird, sowie ein Übergabetermin vereinbart. Auch hier wird ein detailliertes Übergabeprotokoll angefertigt, bis die Schlüssel vollständig übergeben werden und der neue Mieter sein neues Zuhause beziehen kann. Jeder neue Mieter erhält von uns ein Willkommensschreiben – denn wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit mit jedem Mieter über dessen gesamte Mietzeit und darüber hinaus.